Wer einen geliebten Menschen zu Hause pflegt, leistet Übermenschliches. Der Gesetzgeber schützt Sie deshalb im Hintergrund mit klaren finanziellen Rechten, Rentenbeiträgen und Versicherungen, die viele Familien überhaupt nicht auf dem Schirm haben.
Diese Absicherungen stehen Ihnen als Pflegeperson gesetzlich zu
Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Bedingungen Rentenversicherungsbeiträge für Sie ein, ohne dass Sie selbst etwas dafür zahlen müssen.
Hier sind die genauen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:
Stundenumfang: Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche.
Arbeitszeit: Sie arbeiten nebenbei im Haupt- oder Nebenberuf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
Pflegegrad: Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Ort: Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung
Wichtig zu wissen:
Bares Geld für Ihre Rente: Wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche (aufgeteilt auf mindestens 2 Tage) zu Hause pflegen und nebenbei im Hauptberuf nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, zahlt die Pflegekasse automatisch Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein. Sie bauen wertvolle Rentenpunkte auf, ohne einen Cent selbst zu zahlen!
Wie viel Rente? Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und danach, ob Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Wichtiges Detail: Die Bundesregierung plant für die Zukunft (vorbehaltlich finaler Gesetzesbeschlüsse) eine Kürzung der rentenrechtlichen Bemessungsgrundlage für pflegende Angehörige um bis zu 30 %. Für das Jahr 2026 greifen diese Kürzungen jedoch bisher nicht.
Voller Unfallschutz bei jedem Handgriff: Als private Pflegeperson sind Sie bei der häuslichen Pflege über die Unfallkasse Hessen (UKH) gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz ist für Sie beitragsfrei.
Wichtige Voraussetzungen für den Schutz: Pflegegrad:
Der pflegebedürftige Angehörige hat mindestens Pflegegrad 2.
Umfang: Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
Art: Die Pflege ist nicht erwerbsmäßig (z. B. durch Angehörige, Freunde).
Was genau versichert ist:
Tätigkeiten: Alle direkten Hilfen bei der Grundpflege, wie beim Essen, Anziehen oder im Bad.
Hauswirtschaft: Hilfen, die unmittelbar dem Pflegebedürftigen zugutekommen, wie Kochen oder Waschen.
Wege: Tätigkeitsbezogene Wege, beispielsweise die direkte Fahrt zur Apotheke, um Medikamente für den Angehörigen zu besorgen.
Nicht versichert sind allerdings reine Begleitaktivitäten in der Freizeit (wie ein privater Spaziergang) oder rein private Besorgungen auf diesen Wegen
Kostenlose Schulung am eigenen Küchentisch: Sie müssen Pflege nicht erraten. Wir von Geriamed können direkt zu Ihnen nach Hause kommen. Eine erfahrene Krankenschwester zeigt Ihnen am eigenen Bett, wie Sie Ihren Angehörigen rückenschonend bewegen und anheben. Die Kasse übernimmt die Kosten zu 100 %.
Die emotionalen Hürden im Pflegealltag
Das schlechte Gewissen ablegen: Niemand ist perfekt. Wer rund um die Uhr pflegt, verliert mal die Geduld. Das ist keine Schande, sondern ein Zeichen chronischer Überlastung. Schützen Sie Ihre eigene Gesundheit.
Wenn Rollen sich vertauschen: Wenn Kinder plötzlich die eigenen Eltern im Intimbereich pflegen müssen, verletzt das oft den Stolz und die Schamgrenze auf beiden Seiten. Überlassen Sie diese schweren Aufgaben uns Fachkräften, um Ihre Beziehung als Sohn oder Tochter zu schützen.
Akute Erschöpfung? Nutzen Sie Ihr Recht auf eine Auszeit!
Wer sich selbst vergisst, kann irgendwann nicht mehr pflegen. Wenn Sie unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden, steht Ihnen eine dreiwöchige Kur für pflegende Angehörige zu. Während Sie sich erholen, organisieren wir die Pflege Ihres Angehörigen lückenlos über die Kurzzeitpflege.
Rufen Sie uns jetzt an: Telefonnummer: 069 – 61 39 44